Konsultation über den Sitz der Zentralkammer des künftigen europäischen Patentgerichts

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Die Gemeinschaft aller, die in Frankreich im gewerblichen Rechtsschutz tätig sind, stellte am 18. Juni 2012 in Paris die Ergebnisse der von ihr veranlassten öffentlichen Konsultation über die Organisation des Sitzes der Zentralkammer des künftigen europäischen Patentgerichts im Hinblick auf Paris als möglichen Standort dieser Zentralkammer vor.

Die Instanzen, die die Fachleute im Bereich gewerbliches Eigentum in Frankreich (Unternehmen, Experten für gewerblichen Rechtsschutz, Patentanwaltskammern und Anwälte) vertreten, führten im Mai 2012 im Einvernehmen mit dem französischen Patent- und Markenamt INPI (Institut National de la Propriété Industrielle) und mit Unterstützung der auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Richter in Paris eine Konsultation von Fachleuten durch, für die der Standort des künftigen europäischen Patentgerichts, über dessen Zukunft (und den Standort der Zentralkammer) bis zum Ende der dänischen EU-Präsidentschaft beim nächsten Europäischen Rat am 28. und 29. Juni 2012 entschieden werden muss, von Bedeutung ist.

An der Konsultation beteiligten sich 2145 Personen aus 54 Ländern und fünf Kontinenten, in absteigender Reihenfolge, Deutschland (23,7 %), Frankreich (23,3 %) und das Vereinigte Königreich (13 %); die wichtigsten Berufsprofile sind die Patentanwaltskammern (52,8 %), die Experten aus der Wirtschaft (29 %) und die Rechtsanwälte (11,5 %).

Die Antworten, die sich zu 48 % auf die Fragebögen in englischer Sprache, zu 27 % auf die in französischer Sprache und zu 25 % auf die in deutscher Sprache verteilen, spiegeln die realistische Wahrnehmung von Fachleuten wider, die von der Arbeit eines europäischen Patentgerichts betroffen sind.

Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die Organisation, die Zuständigkeit und die Arbeitsweise dieses künftigen Gerichts werden durch den Entwurf des internationalen Abkommens, das Ende Juni verabschiedet werden könnte, festgelegt; seine künftige Verfahrensordnung wurde unter Federführung der Europäischen Kommission erarbeitet.

Den Teilnehmern wurden Fragen zur technischen Organisation der Zentralkammer gestellt.

Die Fragen bezogen sich auf den Verhandlungsterminplan (Verhandlungstage, verhandlungsfreie Zeiten) und den Standort der Gebäude, die diese Kammer beherbergen sollen.

Die Teilnehmer legten Ihren Standpunkt zur Nähe des Flughafens oder der Innenstadt, zum dichten öffentlichen Verkehrsnetz, zur Nähe von Hotels und eines Bahnhofs mit Hochgeschwindigkeitszügen, zur Größe der Stadt (Metropole) und zur Nähe von Geschäftsvierteln dar.

Außerdem äußerten sie ihre Wünsche in Bezug auf die nötige Ausstattung als Voraussetzung für eine reibungslose Arbeitsweise der Zentralkammer, insbesondere im Hinblick auf die Gerichtssäle.

Klicken Sie bitte hier, um der Übersichtsbericht in Deutscher Sprache herunterzuladen.


Liste der Organisationen, die die Konsultation organisiert haben:

  • AAPI : Association des Avocats de Propriété Industrielle
  • ACPI : Association des Conseils en Propriété Industrielle
  • AFEP : Association Française des Entreprises Privées
  • AIPPI : Groupe français de l'Association Internationale pour la Protection de la Propriété Intellectuelle
  • APEB : Association des Praticiens Européens des Brevets
  • ASPI : Association Française des Spécialistes en Propriété Industrielle de l'Industrie
  • CNCPI : Compagnie Nationale des Conseils en Propriété Industrielle
  • LES France : Licensing Executives Society France
  • MEDEF : Mouvement des Entreprises de France
  • ODA : Ordre des Avocats à la Cour d'Appel de Paris